Regl. 2017: Master-Arbeit und Master-Feier
Die Master-Arbeit ist eine wissenschaftliche und selbstständige Arbeit. Sie stellt den Abschluss des Master-Studiums dar.
Für das Thema und die Betreuung ist ein Professor/eine Professorin oder ein Privatdozent/eine Privatdozentin des Departements Gesundheitswissenschaften und Technologie oder des Departements Umweltsystemwissenschaften, Bereich Agrarwissenschaften, zuständig.
Die Master-Arbeit wird in der Regel im Fachgebiet der Vertiefung verfasst. Falls sie in einem anderen Fachgebiet verfasst wird, ist eine schriftliche Genehmigung der Studiendirektorin/des Studiendirektors erforderlich.
Wissenschaftliches Kommunizieren und Guidelines für das Verfassen der Master-Arbeit
Zu beachten sind die umfassenden Hinweise und Informationen im Polybook.
Beachten Sie auch den Kurs "Ready for Take-off: So starten Sie Ihre Bachelor- und Masterarbeit" (mit login) der Bibliothek der ETH Zürich.
Merkblatt
Bitte beachten Sie das Download Merkblatt zur Durchführung der Master-Arbeit (PDF, 142 KB) (Ausgabe Januar 2025).
Der/die Studierende meldet die Master-Arbeit im Voraus bei der Studienadministration an. Die Studienadministration legt die angemeldeten Arbeiten gemäss Reglement der Departementskonferenz vor und bestätigt diese nach erfolgter Genehmigung durch die Departementskonferenz.
Für die Anmeldung ist das Download Anmeldeformular (PDF, 202 KB) (in Englisch) auszufüllen und unterschrieben per E-Mail (PDF) der Studienadministration (foodscience@hest.ethz.ch) einzureichen.
Die elektronische Belegung der Master-Arbeit in myStudies erfolgt durch die Studierenden nach Abgabe des Anmeldeformulars. Bei semesterübergreifenden Arbeiten muss die Belegung in demjenigen Semester erfolgen, in dem der grössere Teil der Arbeit ausgeführt wird. Die Arbeit muss nur einmal belegt werden. Die Studienadministration bestätigt die Belegung nach erfolgter Genehmigung durch die Departementskonferenz.
Siehe dazu auch die Informationen auf dem Studierendenportal (Tab "Projekt-, Master-, Bachelor- und Studienarbeiten belegen")
- Die Frist für das Verfassen der Master-Arbeit beträgt 28 Wochen (Vollzeitstudium). Der Studiendirektor/die Studiendirektorin kann bei Vorliegen wichtiger Gründe auf Gesuch hin eine Verlängerung der Bearbeitungsdauer bewilligen. Für das Gesuch muss das dafür vorgesehene Formular unter Dokumente verwendet werden.
- Für die erfolgreiche Erstellung der Master-Arbeit werden 30 KP vergeben.
Umfang und Bewertung: Zeitfenster von max. 30 Minuten (davon Vortrag 15 bis max. 20 Minuten, anschliessend Fragen). Nach Abschluss der Fragerunde wird der Vortrag von Examinator/-in und Ko-Examinator/-in bewertet. Die Note des Vortrages zählt zu 20% zur Gesamtnote für die Master-Arbeit.
Der Vortrag findet in der Regel vor der Abgabe der Arbeit statt, spätestens jedoch vier Wochen nach der Abgabe. Der Vortrag kann im Rahmen eines internen Gruppenkolloquiums erfolgen. Die Studierenden vereinbaren den Vortragstermin mit Examinator/-in und Ko-Examinator/-in und teilen das Datum der Studienadministration mit.
Die Studienadministration erstellt die Bewertungsformulare für die Benotung und sendet diese an Examinator/-in und Ko-Examinator/-in.
Die Abgabe der Master-Arbeit erfolgt ausschliesslich digital als PDF.
Bitte senden Sie das PDF per E-Mail an foodscience@hest.ethz.ch.
Hinweise:
- Die Arbeit muss eine Aufgabenstellung enthalten
- Die Arbeit muss die unterschriebene Eigenständigkeitserklärung enthalten
- Sollte der Versand per E-Mail nicht möglich sein, benutzen Sie bitte die Polybox.
Der Studiendirektor/die Studiendirektorin kann bei Vorliegen wichtiger Gründe auf Gesuch hin eine Verlängerung der Bearbeitungsdauer bewilligen. Für das Gesuch muss das Formular verwendet werden, das unter Dokumente publiziert ist.
Die Master-Arbeit ist eine selbstständig verfasste Arbeit. Jeder Studierende ist deshalb verpflichtet, eine Eigenständigkeitserklärung zu unterschreiben und diese der Master-Arbeit beizufügen. Die Eingständigkeitserklärung muss in die Arbeit mit eingebunden/geheftet sein.
Die Formular "Eigenständigkeitserklärung" und weitere Informationen sind auf dem Studierendenportal zu finden.
Examinator/-in und Ko-Examinator/-in benoten jeweils den Vortrag sowie die schriftliche Arbeit. Gewichtung: Vortrag 20%, schriftliche Arbeit 80%.
Nach Abgabe der schriftlichen Arbeit leitet die Studienadministration die Arbeit an Examinator/-in und Ko-Examinator/-in zur Benotung weiter. Die Benotung erfolgt in der Regel 4 -6 Wochen nach Abgabe der Arbeit.
Die Noten werden anschliessend der Studienadministration übermittelt. Dieses berechnet die Endnoten aus Vortrag und schriftlicher Arbeit.
Die Arbeiten werden in der Studienadministration nicht archiviert.
Wird die Master-Arbeit im Ausland durchgeführt, kann ein Gesuch um einen Beitrag an die Reise-, Visums-, Impf- und Unterkunftskosten an die Hochstrasser-Stiftung eingereicht werden. Bedingungen:
- Schweizer Staatsbürgerschaft
- Ein Gesuch an die Hochstrasser-Stiftung kann höchstens 1 Mal während der ganzen Dauer des Studiums eingereicht werden
Kontakt
Institut für Agrarwissenschaften
Universitätstrasse 2
8092 Zürich
Schweiz
Diplomanträge können jederzeit in myStudies gestellt und übermittelt werden. Das Studiensekretariat prüft die Diplomanträge und verfügt sie. Anschliessend werden die Abschlussdokumente (Zeugnis, Diplomurkunde, Diploma Supplement) durch die Abteilung Akademische Dienste ausgestellt und versandt.
Solange das Zeugnis noch nicht ausgestellt ist, kann die Studienadministration jederzeit auf Wunsch einen Leistungsüberblick in deutsch oder englisch erstellen. Dieser kann für Stellenbewerbungen verwendet werden.
Rechtsgrundlage bildet Art. 31 des Studienreglements 2017 für den Master-Studiengang Lebensmittelwissenschaften.