Übergangsregelung für Eintritte bis FS 2025

Bei Eintritten bis Frühjahrssemester 2025 (Reglement siehe Dokumente) ist für das Lehrdiplom Sport eine Sportpraxis-​​Ausbildung im Umfang von mind. 56 KP erforderlich:

10 - 12 KP sind in den obligatorischen Kreditpunkten des Lehrdiploms enthalten (fachwiss. Vertiefung II 4 - 6 KP, Wahlpflicht 6 KP)
46 KP müssen zusätzlich erworben werden. Studierende im Studiengang Gesundheitswissenschaften und Technologie (HST) können diese KP teilweise im Rahmen des Bachelor-​​ und Master-​​Studiums erlangen.

Assessment 

Mind. ein Assessment (Polysport, Leisten, Gestalten oder Spielen) muss im Sinne einer Aufnahmeprüfung bestanden werden, bevor weitere Sportpraxisfächer besucht werden können.  

Sportpraxis Übergang